{"id":2402,"date":"2024-04-12T13:20:17","date_gmt":"2024-04-12T11:20:17","guid":{"rendered":"https:\/\/tc-offroad-trekking.de\/4x4\/?page_id=2402"},"modified":"2025-06-25T16:10:34","modified_gmt":"2025-06-25T14:10:34","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/tc-offroad-trekking.de\/4x4\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p>[et_pb_section fb_built=&#8220;1&#8243; admin_label=&#8220;section&#8220; _builder_version=&#8220;4.23.4&#8243; background_image=&#8220;https:\/\/tc-offroad-trekking.de\/4&#215;4\/wp-content\/uploads\/2024\/02\/Auswahl-Alpen-Startbild.jpg&#8220; background_blend=&#8220;saturation&#8220; width=&#8220;100%&#8220; module_alignment=&#8220;center&#8220; height=&#8220;100%&#8220; custom_margin=&#8220;0px||0px||false|false&#8220; custom_padding=&#8220;0px||0px|||&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_row _builder_version=&#8220;4.24.3&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; background_enable_image=&#8220;off&#8220; background_size=&#8220;contain&#8220; positioning=&#8220;none&#8220; width=&#8220;100%&#8220; max_width=&#8220;100%&#8220; min_height_tablet=&#8220;&#8220; min_height_phone=&#8220;&#8220; min_height_last_edited=&#8220;on|phone&#8220; custom_margin=&#8220;0px|auto|0px|auto|false|false&#8220; custom_padding=&#8220;||0px||false|false&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_column type=&#8220;4_4&#8243; _builder_version=&#8220;4.23.4&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_image src=&#8220;https:\/\/tc-offroad-trekking.de\/4&#215;4\/wp-content\/uploads\/2024\/03\/start_white_unten_wave_02-2.png&#8220; alt=&#8220;TC-Offroad-Trekking, Alpen, Alpen\u00fcberquerung, Offroad Reise, Offroad-Tour, 4&#215;4&#8243; title_text=&#8220;AGB-Titelbild&#8220; show_bottom_space=&#8220;off&#8220; force_fullwidth=&#8220;off&#8220; src_tablet=&#8220;https:\/\/tc-offroad-trekking.de\/4&#215;4\/wp-content\/uploads\/2024\/03\/start_white_unten_wave_02-2.png&#8220; src_phone=&#8220;https:\/\/tc-offroad-trekking.de\/4&#215;4\/wp-content\/uploads\/2024\/04\/AGB-Titelbild-1.jpg&#8220; src_last_edited=&#8220;on|phone&#8220; _builder_version=&#8220;4.24.3&#8243; _module_preset=&#8220;80c95dd4-dabf-462d-804d-7df521bdf9e1&#8243; background_image=&#8220;https:\/\/tc-offroad-trekking.de\/4&#215;4\/wp-content\/uploads\/2024\/04\/AGB-Titelbild-2-2.jpg&#8220; background_position=&#8220;top_left&#8220; min_height=&#8220;99%&#8220; custom_margin=&#8220;60px||0px||false|false&#8220; custom_margin_tablet=&#8220;0px||-15px||false|false&#8220; custom_margin_phone=&#8220;90px||40px||false|false&#8220; custom_margin_last_edited=&#8220;on|phone&#8220; custom_padding=&#8220;322px|0px|0px||false|false&#8220; custom_padding_tablet=&#8220;275px|0px|0px||false|false&#8220; custom_padding_phone=&#8220;0px||||false|false&#8220; custom_padding_last_edited=&#8220;on|phone&#8220; background_last_edited=&#8220;on|phone&#8220; background_enable_image_phone=&#8220;off&#8220; background_position_phone=&#8220;center&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][\/et_pb_image][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section][et_pb_section fb_built=&#8220;1&#8243; _builder_version=&#8220;4.24.3&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; background_image=&#8220;https:\/\/tc-offroad-trekking.de\/4&#215;4\/wp-content\/uploads\/2024\/01\/background_00_01-weiss-2.jpg&#8220; background_size=&#8220;contain&#8220; background_repeat=&#8220;repeat-y&#8220; width=&#8220;100%&#8220; custom_padding=&#8220;0px||26px|||&#8220; background_last_edited=&#8220;on|desktop&#8220; background_size_tablet=&#8220;contain&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_row column_structure=&#8220;2_3,1_3&#8243; _builder_version=&#8220;4.23.4&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; custom_margin=&#8220;-16px|auto||auto||&#8220; custom_padding=&#8220;||0px|||&#8220; hover_transition_speed_curve=&#8220;ease-in-out&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_column type=&#8220;2_3&#8243; _builder_version=&#8220;4.23.4&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_text _builder_version=&#8220;4.24.3&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; text_font_size=&#8220;12px&#8220; text_line_height=&#8220;1.65em&#8220; text_orientation=&#8220;justified&#8220; custom_margin=&#8220;|||-9px||&#8220; custom_padding=&#8220;||0px|||&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;]<\/p>\n<div class=\"auswahlseite\" style=\"text-align: left;\">\n<h2>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB)<\/h2>\n<p><strong>Reiseveranstalter<\/strong>: TC-Offroad-Trekking GmbH<\/p>\n<p>Alle vom Reiseveranstalter durchgef\u00fchrten Reisen sind Abenteuer-Reisen und Reisen mit Expeditionscharakter, sowie sonstige Veranstaltungen mit Abenteuer-Charakter. Alle durchgef\u00fchrten Veranstaltungen werden nachfolgend als Reisen bezeichnet.<\/p>\n<p>1. Abschluss des Reisevertrages<br \/>Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt \u00fcber das Online-Formular auf der Internetseite www.tc-offroad-trekking.de. Mit der Anmeldung erkl\u00e4rt der Kunde, dass er und seine Mitreisenden die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen des Reiseveranstalters akzeptieren. Der Vertrag kommt mit Annahme durch den Reiseveranstalter in Form einer schriftlichen Reisebest\u00e4tigung zustande. Zus\u00e4tzlich erh\u00e4lt der Kunde f\u00fcr alle Teilnehmer eine Haftungsverzichtserkl\u00e4rung, die den Abenteuercharakter der Reisen und die damit verbundenen Risiken erl\u00e4utert. Diese ist von allen Teilnehmern zu unterschreiben und danach beim Reiseveranstalter wieder abzugeben und ist Bestandteil des Reisevertrages.<\/p>\n<p>2. Leistungen<br \/>Gegenst\u00e4nde des Reisevertrages sind die zu diesem Zeitpunkt g\u00fcltige Reisebeschreibung auf der Internetseite des Reiseveranstalters mit Preisen und Leistungen unter Ber\u00fccksichtigung des besonderen Charakters der Reise und die schriftliche Reisebest\u00e4tigung.<\/p>\n<p>Bei allen mehrt\u00e4gigen Reisen von TC-Offroad-Trekking ist ein \u201eCORONA-Reiseschutzpaket\u201c inklusive. Das Corona-Reiseschutzpaket von TC-Offroad-Trekking umfasst:<\/p>\n<p>bei Reisewarnung wegen Corona erfolgt die R\u00fcckerstattung des Reisepreises in voller H\u00f6he<br \/>Reisepreise sind versichert bei der R+V-Versicherung inkl. Sicherungsschein nach \u00a7 651 BGB<br \/>Hygienekonzept nach RKI-Vorschrift f\u00fcr sichere und legale Durchf\u00fchrung der Reisen<br \/>auf Wunsch: kostenlose Umbuchung auf eine zeitgleiche TC-Offroad-Reise in einem anderen Land<br \/>3. Leistungs\u00e4nderungen und Preis\u00e4nderungen<br \/>Im Hinblick auf die besondere Eigenart unserer Reisen bleiben \u00c4nderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigef\u00fchrt wurden, gestattet, soweit die \u00c4nderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeintr\u00e4chtigen.<br \/>Der Reiseveranstalter wird den Kunden \u00fcber wesentliche Leistungs\u00e4nderungen oder -abweichungen unverz\u00fcglich in Kenntnis setzen.<br \/>Preis\u00e4nderungen sind nur g\u00fcltig, wenn sie von beiden Seiten schriftlich best\u00e4tigt wurden.<\/p>\n<p>4. Bezahlung<br \/>Bei Reisepreisen unter 600,- EUR wird die komplette Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss f\u00e4llig. Bei Reisepreisen \u00fcber 600,- EUR wird eine Anzahlung von 30% des Reisepreises innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschlu\u00df f\u00e4llig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung muss sp\u00e4testens zwei Monate vor Reisebeginn eingegangen sein. Bei Anmeldungen innerhalb von 2 Monaten zum Reisebeginn wird der komplette Reisepreis sofort f\u00e4llig und muss sp\u00e4testens bei Reisebeginn eingegangen sein. Wird eine Zahlung nicht rechtzeitig oder nicht vollst\u00e4ndig geleistet, erlischt die Berechtigung an der Reise teilzunehmen und der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag aufl\u00f6sen. In diesen F\u00e4llen wird ein eingezahlter Teilbetrag oder ein versp\u00e4tet eingegangener Betrag wieder zur\u00fcckerstattet.<\/p>\n<p>5. R\u00fccktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen<br \/>Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zur\u00fccktreten. Zur Vermeidung von Missverst\u00e4ndnissen empfehlen wir den R\u00fccktritt schriftlich zu erkl\u00e4ren. Ma\u00dfgebend f\u00fcr den R\u00fccktrittszeitpunkt ist der Eingang beim Reiseveranstalter. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zur\u00fcck oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz f\u00fcr die getroffenen Reisevorkehrungen und f\u00fcr seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gew\u00f6hnlich ersparte Aufwendungen und gew\u00f6hnlich m\u00f6gliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu ber\u00fccksichtigen. Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Ber\u00fccksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der N\u00e4he des Zeitpunktes des R\u00fccktrittes zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verh\u00e4ltnis zum Reisepreis pauschalieren wie folgt:<\/p>\n<p>bis 61 Tage vor Reisebeginn 30% des Reisepreises<br \/>ab 60. bis 30. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises<br \/>ab 29. bis 07. Tag vor Reisebeginn 90% des Reisepreises<br \/>ab 06. Tag vor Reisebeginn 95% des Reisepreises<\/p>\n<p>Eine R\u00fcckerstattung des Startgeldes ist auch ausgeschlossen, wenn die die Teilnahme an der Veranstaltung ohne Absage nicht angetreten wird.<\/p>\n<p>Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, da\u00df statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht gen\u00fcgt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder beh\u00f6rdliche Anordnungen entgegenstehen.Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner f\u00fcr den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Im Falle eines R\u00fccktritts kann der Reiseveranstalter vom Kunden die tats\u00e4chlich entstandenen Mehrkosten verlangen.<\/p>\n<p>Eine Reiser\u00fccktrittsversicherung ist im Reisepreis nicht enthalten, es sei denn, dies ist in der Leistungsbeschreibung zur jeweiligen Reise ausdr\u00fccklich erw\u00e4hnt. Liegt eine Reiser\u00fccktrittsversicherung bei der gebuchten Reise vor, so erfolgt die R\u00fcckerstattung des Reisepreises abz\u00fcglich der 30% Anzahlung, wenn ein \u00e4rztliches Attest dem namentlich in der Reisebest\u00e4tigung genannten Kunden bescheinigt, aus gesundheitlichen Gr\u00fcnden nicht an der Reise teilnehmen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Bei R\u00fcckerstattungen ins Ausland hat der Kunde eventuell anfallende \u00dcberweisungsgeb\u00fchren zu tragen.<\/p>\n<p>Eine R\u00fcckerstattung der Seminargeb\u00fchren bei Offroad-Trainingscamps und Schrauberlehrg\u00e4ngen ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p>Der Teilnehmer ist verpflichtet, uns einen m\u00f6glichen Hinderungsgrund f\u00fcr seine Teilnahme unverz\u00fcglich mitzuteilen. Unterl\u00e4\u00dft er dies, verliert er den Anspruch auf seine Teilnahme, genauso wie einen Anspruch auf R\u00fcckerstattung des Reisepreises.<\/p>\n<p>Sollten wir einem Teilnehmer auf dessen Wunsch vor Reiseantritt die GPS-Daten einer Reise \u00fcbermittelt haben, sind im Falle eines R\u00fccktritts von der Reise durch den Kunden 100% des Reisepreises an den Reiseveranstalter zu entrichten.<\/p>\n<p>6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen<br \/>Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger R\u00fcckreise oder vorzeitigem Verlassen der Reisegruppe, Nichterscheinen oder Versp\u00e4tungen, gleich aus welchem Grund, nicht in Anspruch, wird keine R\u00fcckzahlung gew\u00e4hrleistet. Der Reisende ist in diesen F\u00e4llen f\u00fcr seine Weiter- und Heimreise in jeder Beziehung selbst verantwortlich.<\/p>\n<p>7. R\u00fccktritt und K\u00fcndigung durch den Reiseveranstalter<br \/>Der Reiseveranstalter kann in folgenden F\u00e4llen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zur\u00fccktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag k\u00fcndigen:<\/p>\n<p>a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Teilnehmer die Durchf\u00fchrung der Reise oder Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig st\u00f6rt oder wenn er sich in solchem Ma\u00dfe vertragswidrig verh\u00e4lt, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. K\u00fcndigt der Reiseveranstalter, so beh\u00e4lt er den Anspruch auf den Reisepreis; er mu\u00df sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschlie\u00dflich der ihm von den Leistungstr\u00e4gern gutgebrachten Beitr\u00e4ge. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen eines R\u00fccktritts durch den Reiseveranstalter besteht nicht.<\/p>\n<p>b) der Reiseleiter kann die Reise oder Veranstaltung ohne Einhaltung einer Frist absagen oder abbrechen, wenn Risiken oder beh\u00f6rdliche Anordnungen dem planm\u00e4\u00dfigen Ablauf oder der Sicherheit der Teilnehmer entgegenstehen. Wir weisen in diesem Zusammenhang auf den besonderen Charakter dieser Abenteuer-und Expeditionsreisen hin. Bei einer Absage durch den Veranstalter werden die Startgelder voll, bei einem Abbruch prozentual zur\u00fcckerstattet. Dar\u00fcber hinaus bestehen keine weiteren Anspr\u00fcche f\u00fcr den Reisenden.<\/p>\n<p>c) bis 20 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl bei Reisen mit einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen. Bis 7 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl bei Reisen mit einer Reisedauer von mindestens 2 und h\u00f6chstens 6 Tagen. Bis 48 Stunden vor Reisebeginn bei Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl bei Reisen mit einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen. Soweit die Reise nicht mit einer Durchf\u00fchrungsgarantie hinsichtlich der Mindestteilnehmerzahl verbunden ist, betr\u00e4gt die Mindestteilnehmerzahl 5 Fahrzeuge.<\/p>\n<p>d) bei Sch\u00e4den am Fahrzeug des Teilnehmers, die nicht vor Ort repariert werden k\u00f6nnen oder bei einer Havarie des Teilnehmer-Fahrzeuges. Der Reiseveranstalter unterst\u00fctzt den Teilnehmer bei Sch\u00e4den oder einer Havarie mit den Mitteln des Organisationsfahrzeuges. Ist eine Reparatur oder Bergung mit diesen Mitteln nicht m\u00f6glich, tr\u00e4gt der Teilnehmer diese Kosten selbst. Ein Anspruch auf R\u00fcckerstattung des Reisepreis besteht nicht.<\/p>\n<p>e) bei irreparablen Sch\u00e4den am Fahrzeug der Reiseleitung, wenn im Reiseland im Rahmen der wirtschaftlichen Opfergrenze kein Ersatzfahrzeug zeitnah f\u00fcr die Reiseleitung bereitgestellt werden kann.<\/p>\n<p>f) bei schwerwiegender Erkrankung des Kunden oder eines anderen Reiseteilnehmers oder des Reiseleiters, die eine weitere Teilnahme an der Reise verhindern oder die eine weitere Durchf\u00fchrung der Reise unm\u00f6glich machen.<\/p>\n<p>8. Aufhebung des Vertrages wegen au\u00dfergew\u00f6hnlicher Umst\u00e4nde<br \/>Wird die Reise infolge bei Vertragsschlu\u00df nicht voraussehbarer h\u00f6herer Gewalt erheblich erschwert, gef\u00e4hrdet oder beeintr\u00e4chtigt, so k\u00f6nnen sowohl der Reisende als auch der Reiseveranstalter den Vertrag k\u00fcndigen. Wird der Vertrag gek\u00fcndigt, so kann der Reiseveranstalter f\u00fcr die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entsch\u00e4digung verlangen. Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Ma\u00dfnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die R\u00fcckbef\u00f6rderung umfa\u00dft, den Reisenden zur\u00fcckzubef\u00f6rdern. Die Mehrkosten f\u00fcr die R\u00fcckbef\u00f6rderung sind von den Parteien je zur H\u00e4lfte zu tragen. Im \u00dcbrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.<\/p>\n<p>9. Schwierigkeitsgrad, Fahrzeugbeschaffenheit und fahrtechnische F\u00e4higkeiten der Reisenden<\/p>\n<p>Die Reisen der TC-Offroad-Trekking GmbH sind nur f\u00fcr Gel\u00e4ndewagen geeignet und in Schwierigkeitsgrade klassifiziert: 1 (= sehr leicht), 2 (= leicht), 3 (= mittel), 4 (= schwer), 5 (= sehr schwer). Die Klassifizierung des jeweiligen Schwierigkeitsgrades und die Begriffsbestimmung \u201eGel\u00e4ndewagen\u201c orientiert sich an der Klassifizierung f\u00fcr Schwierigkeitsgrade bei Offroad-Reisen des Verbandes der Offroad-Reiseveranstalter Deutschlands (VdORD):<br \/>https:\/\/vdord.de\/klassifizierung-von-schwierigkeits-graden-bei-offroad-reisen\/<\/p>\n<p>Es obliegt dem Reisenden f\u00fcr die geeignete Beschaffenheit seines Fahrzeuges und f\u00fcr ausreichende fahrtechnische Kenntnisse und F\u00e4higkeiten bei ihm selbst Sorge zu tragen. Ob die Beschaffenheit eines Fahrzeuges ausreichend ist, oder die fahrtechnischen F\u00e4higkeiten und Kenntnisse des Reisenden f\u00fcr die jeweilige Reise ausreichend sind, kann nicht per Telefon, Email oder Aufgrund von Angaben im Online-Formular beurteilt werden. Wenn sich der Reisende \u00fcber diese Eignungen nicht sicher ist, kann er sein Fahrzeug und sein Fahrk\u00f6nnen an einem zu vereinbarenden Termin am Sitz des Reiseveranstalters in D-49424 Goldenstedt vorf\u00fchren. Nur so kann eine rechtsverbindliche Beratung zu diesen Punkten erfolgen. Eine Beratung am Telefon, per Email oder Aufgrund von Angaben im Online-Formular zu diesen Punkten ist aus den dargestellten Gr\u00fcnden nicht rechtsverbindlich.<\/p>\n<p>10. Haftung des Reiseveranstalters<br \/>Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns f\u00fcr:<br \/>a) die gewissenhafte Reisevorbereitung<br \/>b) die sorgf\u00e4ltige Auswahl und \u00dcberwachung der Leistungstr\u00e4ger<br \/>c) Die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen<br \/>d) die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.Der Veranstalter haftet nicht bei Schadenanspr\u00fcchen nach Unf\u00e4llen, die von Selbstfahrern verursacht werden oder die durch Dritte verschuldet werden.<\/p>\n<p>11. Risikoaufkl\u00e4rung und Haftungserkl\u00e4rung der Teilnehmer<\/p>\n<p>Vor Beginn der Veranstaltung hat der Reisende folgende Risikoaufkl\u00e4rung und Haftungserkl\u00e4rung zu unterzeichnen und beim Reiseveranstalter abzugeben:<\/p>\n<p>Bei den Veranstaltungen der TC-Offroad-Trekking GmbH handelt es sich um Abenteuer-Reisen mit Expeditionscharakter, oder um Offroad-Trainings mit Abenteuer-Charakter. Aufgrund dieses Charakters bestehen besondere Gefahren und Risiken f\u00fcr die teilnehmenden Personen und deren Sachen.<br \/>Selbst wenn die erforderliche Sorgfalt beachtet wird, lassen sich bei solchen Veranstaltungen Gefahren und Sch\u00e4den nicht immer vermeiden. Die Veranstaltungen beinhalten Bestandteile wie Fahrten mit den Kraftfahrzeugen der Teilnehmer auf und abseits befestigter Stra\u00dfen, auch au\u00dferhalb von Bestimmungen des jeweiligen Heimatlandes der Teilnehmer und auch au\u00dferhalb von EU-Bestimmungen. Bei den Veranstaltungen durchfahren die Teilnehmer mit ihren Fahrzeugen auch schwere Gel\u00e4ndehindernisse aller Art. Es bestehen Gefahren durch Aktivit\u00e4ten beim Bergen von festgefahrenen Fahrzeugen. Es besteht die Gefahr mit dem Fahrzeug umzukippen oder abzust\u00fcrzen. Es bestehen Gefahren durch die Beseitigung von Hindernissen auf der Fahrtstrecke. Es bestehen Gefahren durch das Befahren von sehr schmalen Hochgebirgspisten, die nicht unterhalten werden und die keine Randsicherung haben. Es bestehen typische Gefahren im Hochgebirge wie Steinschlag, Hangrutsch, schwere Gewitter, Wetterumschwung. Es bestehen Gefahren durch Camp-Aktivit\u00e4ten in der Wildnis. Es bestehen Gefahren durch Naturereignisse und durch Tiere. Es gibt Gefahren, die nicht vorhersehbar sind. Es werden Gebiete ohne Verbindung f\u00fcr Mobiltelefone und ohne schnelle Hilfsm\u00f6glichkeit durch Rettungskr\u00e4fte durchquert. Die Teilnehmer best\u00e4tigen mit dem Akzeptieren dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen, dass sie die Gefahren der jeweiligen Veranstaltung mit ihrem Gel\u00e4ndewagen bewusst in Kauf nehmen.<\/p>\n<p>Aus organisatorischen Gr\u00fcnden kann es bei solchen Veranstaltungen erforderlich sein, dass Abweichungen vom geplanten Ablauf erfolgen m\u00fcssen. Den Anordnungen des Veranstalters ist dabei unbedingt Folge zu leisten. Veranstalter ist die TC-Offroad-Trekking GmbH, Falkenweg 32, 49424 Goldenstedt, Tel.: 04444-988125, info@tc-offroad-trekking.de, www.tc-offroad-trekking.de, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer Sven Tegen (gleiche Kontaktdaten).<\/p>\n<p>Bei technischen Problemen an den Teilnehmer-Fahrzeugen, bei einem Unfall, oder bei einer Havarie, bem\u00fcht sich der Veranstalter um technische Hilfestellung, beziehungsweise Bergung. Hierzu setzt er die Bordausr\u00fcstung des Organisationsfahrzeuges f\u00fcr den Teilnehmer kostenfrei ein. Sollte die erforderliche Hilfestellung oder Bergung mit Mitteln des Organisationsfahrzeuges nicht zu erbringen sein, sind die Kosten f\u00fcr Fremdhilfe vom betroffenen Teilnehmer selbst zu tragen.<br \/>F\u00fcr die Einhaltung aller rechtlichen Vorschriften des Reiselandes, insbesondere der Pass-, Visa-, Devisen, Zoll-, Impf-, Gesundheits-, Verkehrs-, und Versicherungs-Vorschriften des Reiselandes ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Eventuelle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Die Teilnehmer sind nicht durch den Veranstalter versichert. Der Teilnehmer erkl\u00e4rt, dass er f\u00fcr diese Reise ausreichenden Versicherungsschutz selbst f\u00fcr sich abgeschlossen hat.<\/p>\n<p>Der Fahrer des Fahrzeuges erkl\u00e4rt, dass er Eigent\u00fcmer und Halter des Fahrzeuges ist, oder der Halter und Eigent\u00fcmer ihm eine Erlaubnis zur Teilnahme an dieser Veranstaltung mit diesem Fahrzeug zu diesen Teilnahmebedingungen erteilt hat. Es obliegt ausschlie\u00dflich dem Teilnehmer selbst festzustellen, ob sein k\u00f6rperlicher Zustand, seine pers\u00f6nlichen F\u00e4higkeiten, seine Ausr\u00fcstung und sein Versicherungsschutz zur Teilnahme an so einer Abenteuer-Reise ausreichen. Den Veranstalter trifft keine Verpflichtung die Gesundheit, die F\u00e4higkeiten, die Ausr\u00fcstung und die Versicherungen des Teilnehmers zu \u00fcberpr\u00fcfen.<\/p>\n<p>Die Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer, Kraftfahrzeughalter und Kraftfahrzeugeigent\u00fcmer) nehmen auf eigene Gefahr an der oben genannten Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung f\u00fcr alle von ihnen und durch sie oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Sch\u00e4den.<\/p>\n<p>Die Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer, Kraftfahrzeughalter und Kraftfahrzeugeigent\u00fcmer) verzichten f\u00fcr alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Sch\u00e4den oder Unf\u00e4lle auf jedes Recht des Vorgehens oder R\u00fcckgriffs gegen den Veranstalter, dessen Beauftragten, Helfer, Beh\u00f6rden, Dienststellen und irgendwelche anderen Personen, die mit der Organisation und der Durchf\u00fchrung der Veranstaltung in Verbindung stehen, soweit der Schaden oder Unfall nicht auf Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit beruht. Dieser Verzicht wird auch f\u00fcr Angeh\u00f6rige und unterhaltsberechtigte Personen des Teilnehmers erkl\u00e4rt. Eltern obliegt die Aufsichtspflicht f\u00fcr ihre Kinder. Eltern haften f\u00fcr Ihre Kinder.<\/p>\n<p>F\u00fcr den Fall einer Absage oder eines Abbruchs der Veranstaltung durch den Reiseveranstalter (z.B. wegen extremer Witterungsbedingungen, Ausfalls der Reiseleitung, beh\u00f6rdlicher Anordnungen) erhebt der Teilnehmer keine Schadensersatzforderung oder Vertragsstrafe. Bei einer Absage durch den Veranstalter werden die Startgelder voll, bei einem Abbruch durch den Veranstalter prozentual zur\u00fcckerstattet.<br \/>Die Reiserouten sind aufgrund \u00fcber 20-j\u00e4hriger Berufserfahrung entstanden und wurden sorgf\u00e4ltig ausgew\u00e4hlt und zusammengestellt. Die w\u00e4hrend der Veranstaltung erlangten Strecken- und Organisationskenntnisse d\u00fcrfen nicht f\u00fcr andere Veranstaltungen genutzt werden. Ansonsten ist an die TC-Offroad-Trekking GmbH Schadensersatz in H\u00f6he der erzielten Vorteile zu erstatten.<\/p>\n<p>Sollte eine oder sollten mehrere Bestimmungen dieser Erkl\u00e4rung unwirksam sein oder werden, wird dadurch die G\u00fcltigkeit dieser Erkl\u00e4rung im \u00dcbrigen nicht ber\u00fchrt.<\/p>\n<p>Ende der Erkl\u00e4rung<\/p>\n<p>12. Gew\u00e4hrleistung<br \/>Der Veranstalter haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den, die nicht K\u00f6rpersch\u00e4den sind, ist gem\u00e4ss \u00a7 651 h I jedoch auf den dreifachen Reisepreis beschr\u00e4nkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vors\u00e4tzlich noch grob fahrl\u00e4ssig herbeigef\u00fchrt wird oder soweit der Reiseveranstalter f\u00fcr einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungstr\u00e4gers verantwortlich ist.<\/p>\n<p>Der Reiseveranstalter haftet nicht f\u00fcr Leistungsst\u00f6rungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden.<\/p>\n<p>Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschr\u00e4nkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler \u00dcbereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungstr\u00e4ger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungstr\u00e4ger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschr\u00e4nkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.<\/p>\n<p>13. Pflichten der Reiseteilnehmer<br \/>Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsst\u00f6rungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Sch\u00e4den zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverz\u00fcglich der \u00f6rtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, f\u00fcr Abhilfe zu sorgen, sofern dies m\u00f6glich ist. Unterl\u00e4\u00dft es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.<\/p>\n<p>Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, f\u00fcr die jeweiligen Reisegebiete eine ausreichende Kfz-Haftpflichtversicherung, Reisekranken- und Unfallversicherung, welche auch den R\u00fccktransport im Krankheits- oder Notfall abdeckt, selbst abzuschlie\u00dfen und bei Bedarf eine g\u00fcltige Fahrerlaubnis bzw. einen internationalen F\u00fchrerschein mitzuf\u00fchren. Der Veranstalter \u00fcbernimmt hierf\u00fcr keine Haftung.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Einhaltung der Pa\u00df-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Impf-, Verkehrs-, Gesundheits- und sonstigen Vorschriften der Reisel\u00e4nder ist der Reisende selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung ge\u00e4ndert werden sollten.<\/p>\n<p>Alle Hinweise in Reiseinformationen des Reiseveranstalters sind als Hilfestellung f\u00fcr den Reisenden zu verstehen und begr\u00fcnden keinen Anspruch auf Schadensersatz bei Auslassung von Informationen oder anderer Durchf\u00fchrung von Vorschriften im Heimatland oder in Reisel\u00e4ndern. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet sich \u00fcber solche Regelungen selbst zu informieren.<\/p>\n<p>Durch technische Ausf\u00e4lle an Fahrzeugen kann sich der Reiseverlauf verz\u00f6gern oder \u00e4ndern. Ein Anspruch auf Schadensersatz oder Minderung des Reisepreises besteht in diesem Falle nicht. Bei Abenteuerreisen kann es zu \u00c4nderungen des ausgeschriebenen Reiseverlaufs, der Art der Unterk\u00fcnfte oder Transportmittel kommen. Den Anordnungen der jeweiligen Reiseleitung bzw. den Instruktoren ist Folge zu leisten.<\/p>\n<p>Die Teilnahme an allen Touren ist nur f\u00fcr Personen mit einer sehr guten gesundheitlichen Konstitution m\u00f6glich. Der Kunde oder Teilnehmer ist verpflichtet, dem Veranstalter sofort mitzuteilen, wenn bei ihm gesundheitliche Bedenken bestehen. Wir bitten um Verst\u00e4ndis, da\u00df wegen der besonderen k\u00f6rperlichen Belastungen und Strapazen, die bei einer solchen Abenteuerreise entstehen k\u00f6nnen, eine Teilnahme f\u00fcr Schwangere nicht m\u00f6glich ist.<\/p>\n<p>14. Ausschlu\u00df von Anspr\u00fcchen und Verj\u00e4hrung<br \/>Anspr\u00fcche wegen nicht vertragsgem\u00e4\u00dfer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegen\u00fcber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Anspr\u00fcche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Vertragliche Anspr\u00fcche des Reisenden verj\u00e4hren nach einem Jahr. Die Verj\u00e4hrung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Anspr\u00fcche geltend gemacht, so ist die Verj\u00e4hrung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Anspr\u00fcche schriftlich zur\u00fcckweist. Anspr\u00fcche aus unerlaubter Handlung verj\u00e4hren in drei Jahren.<\/p>\n<p>15. Sonstiges<br \/>Alle Angaben auf den Internetseiten, der Reisebest\u00e4tigung und den Infobl\u00e4ttern des Reiseveranstalters werden vorbehaltlich gesetzlicher und beh\u00f6rdlicher Genehmigungen ver\u00f6ffentlicht. Die Einzelheiten entsprechen dem Stand bei Drucklegung. F\u00fcr Druck- und Rechenfehler wird nicht gehaftet. Eine Gew\u00e4hr f\u00fcr die Richtigkeit von Informationen \u00fcber rechtliche Regelungen in den jeweiligen Reisel\u00e4nder wird nicht \u00fcbernommen.<\/p>\n<p>Kfz-Anh\u00e4nger oder Wohnmobil-Aufs\u00e4tze jeglicher Art k\u00f6nnen bei diesen Veranstaltungen und Reisen nicht mitgenommen werden.<\/p>\n<p>Maximale Fahrzeugabmessungen bei allen Veranstaltungen:<br \/>H\u00f6he 2,50 Meter<br \/>Breite 2,00 Meter (gemessen ohne Spiegel)<br \/>L\u00e4nge 5,50 Meter<\/p>\n<p>Ausnahmen sind m\u00f6glich, im Zweifel halten Sie einfach R\u00fccksprache mit uns.<\/p>\n<p>Die Reisen und Veranstaltungen sind aufgrund \u00fcber 10-j\u00e4hriger Berufserfahrung entstanden und wurden sorgf\u00e4ltig ausgew\u00e4hlt und zusammengestellt. Wir beanspruchen f\u00fcr diese Zusammenstellung Urheberrecht. Die w\u00e4hrend der Veranstaltung erlangten Strecken- und Organisationskenntnisse d\u00fcrfen nicht f\u00fcr andere Veranstaltungen genutzt werden. Ansonsten ist an den Reiseveranstalter Schadensersatz in H\u00f6he der erzielten Einnahmen zu erstatten.<\/p>\n<p>Die Teilnehmer erkl\u00e4ren sich damit einverstanden, dass w\u00e4hrend der Veranstaltung gemachte Fotos und Videos auf der Internetseite des Reiseveranstalters ver\u00f6ffentlicht werden, soweit keine Pers\u00f6nlichkeitsrechte dadurch verletzt werden.<\/p>\n<p>Die w\u00e4hrend der Veranstaltung erlangten Strecken- und Organisationskenntnisse d\u00fcrfen nicht f\u00fcr andere Veranstaltungen genutzt <span style=\"font-size: 12pt;\">oder im Internet ver\u00f6ffentlicht <\/span><span style=\"font-size: 12pt;\">werden.<\/span><\/p>\n<p>16. Gutscheine<br \/>Vom Reiseveranstalter ausgestellte Reisegutscheine werden immer f\u00fcr mehrt\u00e4gige Reisen oder Offroad-Trainingscamps ausgestellt. Sie gelten deshalb nicht f\u00fcr eint\u00e4gige Veranstaltungen. Pro Reise oder Offroad-Trainingscamp kann jeweils nur ein Gutschein eingel\u00f6st werden. Ein Gutschein kann nur von demjenigen eingel\u00f6\u00dft werden, der ihn erworben hat. Eine Weitergabe an andere Personen ist ausgeschlossen. Eine Einl\u00f6sung kann nur zusammen mit der Buchung erfolgen. Eine nachtr\u00e4gliche Einl\u00f6sung f\u00fcr bereits gebuchte Reisen oder eine Auszahlung ist nicht m\u00f6glich.<\/p>\n<p>17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen<br \/>Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages oder der gesamten Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen zur Folge.<\/p>\n<p>Abweichungen von den Regelungen unserer Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen bed\u00fcrfen der Schriftform.<\/p>\n<p>18. Widerrufsbelehrung<br \/>Widerrufsrecht<\/p>\n<p>Sie k\u00f6nnen Ihre Vertragserkl\u00e4rungen innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gr\u00fcnden in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder \u2013 wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf \u00fcberlassen wird \u2013 durch R\u00fccksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empf\u00e4nger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erf\u00fcllung unserer Informationspflichten gem\u00e4\u00df \u00a7 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit \u00a7 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gem\u00e4\u00df \u00a7 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit \u00a7 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist gen\u00fcgt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.<\/p>\n<p>Der Widerruf ist zu richten an:<\/p>\n<p>TC-Offroad-Trekking GmbH<br \/>Falkenweg 32<br \/>D-49424 Goldenstedt<br \/>E-Mail: info@tc-offroad-trekking.de<br \/>Fax: 04444-988125<\/p>\n<p>Widerrufsfolgen<\/p>\n<p>Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zur\u00fcckzugew\u00e4hren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. K\u00f6nnen Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zur\u00fcckgew\u00e4hren, m\u00fcssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der \u00dcberlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschlie\u00dflich auf deren Pr\u00fcfung \u2013 wie sie Ihnen etwa im Ladengesch\u00e4ft m\u00f6glich gewesen w\u00e4re \u2013 zur\u00fcckzuf\u00fchren ist. F\u00fcr eine durch die bestimmungsgem\u00e4\u00dfe Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung m\u00fcssen Sie keinen Wertersatz leisten.<\/p>\n<p>Paketversandf\u00e4hige Sachen sind auf unsere Gefahr und Kosten zur\u00fcckzusenden. Nicht paketversandf\u00e4hige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen m\u00fcssen innerhalb von 30 Tagen erf\u00fcllt werden. Die Frist beginnt f\u00fcr Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserkl\u00e4rung oder der Sache, f\u00fcr uns mit deren Empfang.<\/p>\n<p>Ende der Widerrufsbelehrung<\/p>\n<p>19. Gerichtsstand<br \/>Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. F\u00fcr Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden ma\u00dfgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gew\u00f6hnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen F\u00e4llen ist der Sitz des Reiseveranstalters ma\u00dfgebend.<\/p>\n<\/div>\n<p>[\/et_pb_text][\/et_pb_column][et_pb_column type=&#8220;1_3&#8243; _builder_version=&#8220;4.23.4&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_gallery gallery_ids=&#8220;2259,2265,2264,2263,2262,2261,2266,2260,2092,2089,2078,2047,2051&#8243; posts_number=&#8220;11&#8243; show_title_and_caption=&#8220;off&#8220; show_pagination=&#8220;off&#8220; _builder_version=&#8220;4.23.4&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; custom_padding=&#8220;52px|||||&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][\/et_pb_gallery][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section][et_pb_section fb_built=&#8220;1&#8243; _builder_version=&#8220;4.23.4&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; background_image=&#8220;https:\/\/tc-offroad-trekking.de\/4&#215;4\/wp-content\/uploads\/2024\/03\/Pyrenaeen-Hintergrund-unten-2.jpg&#8220; parallax=&#8220;on&#8220; min_height=&#8220;422px&#8220; min_height_tablet=&#8220;271px&#8220; min_height_phone=&#8220;271px&#8220; min_height_last_edited=&#8220;on|phone&#8220; custom_margin=&#8220;||14px|||&#8220; custom_padding=&#8220;0px|||||&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_row custom_padding_last_edited=&#8220;on|phone&#8220; _builder_version=&#8220;4.23.4&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; background_image=&#8220;https:\/\/tc-offroad-trekking.de\/4&#215;4\/wp-content\/uploads\/2024\/03\/spritzer-unterseite_1920x110.png&#8220; width=&#8220;100%&#8220; max_width=&#8220;1905px&#8220; module_alignment=&#8220;center&#8220; custom_margin=&#8220;0px|||0px|false|false&#8220; custom_margin_tablet=&#8220;|||0px|false|false&#8220; custom_margin_phone=&#8220;|||0px|false|false&#8220; custom_margin_last_edited=&#8220;on|desktop&#8220; custom_padding=&#8220;0px||0px|0px|false|false&#8220; custom_padding_tablet=&#8220;|||0px|false|false&#8220; custom_padding_phone=&#8220;|||1px|false|false&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_column type=&#8220;4_4&#8243; _builder_version=&#8220;4.23.4&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_image src=&#8220;https:\/\/tc-offroad-trekking.de\/4&#215;4\/wp-content\/uploads\/2024\/03\/spritzer-unterseite_1920x110.png&#8220; title_text=&#8220;spritzer-unterseite_1920x110&#8243; _builder_version=&#8220;4.23.4&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; custom_padding=&#8220;|||0px||&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][\/et_pb_image][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) Reiseveranstalter: TC-Offroad-Trekking GmbH Alle vom Reiseveranstalter durchgef\u00fchrten Reisen sind Abenteuer-Reisen und Reisen mit Expeditionscharakter, sowie sonstige Veranstaltungen mit Abenteuer-Charakter. 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Im Winter mit rasselnden Schneeketten durch die tief verschneiten W\u00e4lder Rum\u00e4niens, im Fr\u00fchjahr durch die bl\u00fchende Toskana mit \u00dcbernachtungen auf romantischen Weing\u00fctern, im Sommer auf alten Milit\u00e4rpisten \u00fcber die Westalpen und im Herbst durch die farbenpr\u00e4chtigen Schluchten des Balkans! Das sind die Offroad-Reisen von TC-Offroad-Trekking. 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